26. Oktober 2023

Achtung wichtiger Hinweis:

Letzte Möglichkeit Arbeitsdienste 2023 zu leisten sind diesen Samstag, 28.10.2023 und Samstag den 25.11.2023. Kulanterweise ist auch ein Ableisten der Arbeitsdienste aus 2022 und 2021 möglich!

Die Gebühr laut Satzung für nicht geleistete Arbeitsdienste werden im Dezember 2023 vom Finanzvorstand eingezogen.